Wenn ein Ehemann den Verdacht hat, dass seine Partnerin während seiner Dienstreisen fremdgeht, ist es ihm anfangs unangenehm, einen Privatdetektiv zu beauftragen. Schliesslich kann es sich um eine Verdächtigung handeln, die keine Grundlage hat. Ein vager Verdacht genügt nicht, um einen Privatdetektiv zu engagieren.
Doch wenn der Same des Zweifels gestreut ist, erscheint am Ende alles verdächtig. Mehren sich die Indizien für einen möglichen Betrug der Ehepartnerin, sollte ein Privatdetektiv hinzugezogen werden. Dieser kann die Frau während der Abwesenheit des Mannes beobachten, alles genau protokollieren und durch Fotos gerichtsfest belegen.
Der Verdacht: Betrug der Ehepartnerin
Es ist ein Klischee, dass nur Ehemänner untreu sind. Ein Betrug der Ehepartnerin ist potenziell ebenso möglich. Um einem begründeten Verdacht nachzugehen, kommt es oft zu diskreter Ermittlung und Observation der vermeintlichen Ehebrecherin durch einen Privatdetektiv. Dieser erhält eine Beschreibung, ein Foto und eine Adresse, bei der er seine Beobachtungen beginnen kann.
Bei solchen Aufträgen warten oft Überraschungen auf die verdeckt arbeitenden Ermittler. Manchmal entpuppt sich der vermeintliche Ehebruch einer Ehefrau als heimlicher Gang zum Schönheitschirurgen. Ehefrauen besuchen heimlich ein exklusives Sportstudio, dessen Mitgliederbeitrag der Ehemann als überteuert empfindet. In anderen Fällen treffen Ehefrauen heimlich ihre Söhne, die vom Ehemann des Hauses verwiesen wurden.
Persönlichkeitsrechte und berechtigte Interessen
Ermittlung und Observation von Ehepartnern im Auftrag eines vermeintlich betrogenen Partners erfordern die Beachtung von Persönlichkeitsrechten. Es muss zumindest ein berechtigtes Interesse vorliegen, bevor jemand einen Privatdetektiv mit Ermittlungen beauftragen darf. Dabei muss der Privatdetektiv im Gespräch mit seinem Auftraggeber abwägen, wessen Interessen wichtiger zu nehmen sind. Potenziell haben Ehefrauen ein Recht auf Privatsphäre.
Dieses Recht geht allerdings nur so weit, wie die Rechte des Ehegatten nicht verletzt werden. Bei Verdacht auf Betrug muss nicht notgedrungen ein Ehebruch vorliegen. Es können auch andere Straftaten hinter dem verdächtigen Verhalten stecken. Verletzen diese die Interessen des Ehemannes, benötigt dieser gerichtsfeste Beweise. Ob der Ehemann aufgrund der Beweislage Strafanzeige stellt und einen Prozess anstrengt, ist seine Sache.
Ermittlung und Observation durch eine Detektei
Aufgrund der Beschreibung des Auftraggebers ermittelt die Detektei diskret, was die Ehefrau während der Dienstreisen ihres Mannes tut. Ermittlungsprotokolle und Beweisfotos können in Scheidungs- oder Betrugsverfahren relevant werden - beispielsweise, wenn die Ehefrau heimlich Geld Ihres Ehemannes auf ein eigenes Konto transferiert, Unterhaltsbetrug begeht oder unter falschem Namen heimlich als Callgirl arbeitet.
Der Nachweis eines ausserehelichen Verhältnisses kann in Scheidungsprozessen, bei Unterhaltsfragen oder Sorgerechts-Streitigkeiten eine Rolle spielen. Die wiederholte Verletzung ehelicher Pflichten hat Folgen. Daher sind seitens der Detektei sorgfältige Dokumentationspflichten gegeben. Zunächst ermittelt ein Detektiv, von wo aus er die Zielperson am besten unauffällig beobachten kann. Dann wird ein Team aus Ermittlern tätig, die im Wechsel die Zielperson überwachen. Die Zielperson darf keinen Verdacht schöpfen.
Unabhängig vom Verdacht des Ehemannes müssen ergebnisoffene Ermittlungen geführt werden. Belastende Momente werden ebenso akribisch dokumentiert wie entlastende. Manchmal dauert es mehrere Wochen, bis belastbare Ergebnisse aus Observationen vorliegen. Die Mär, dass Abhörwanzen und Peilsender bei solchen Observationen eingesetzt werden dürfen, entstammt Kriminalromanen. Vor Gericht zählen nur Beweise, die im Rahmen legaler Observationsmethoden zusammengetragen wurden.
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